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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.1995 - 5 Sa 664/94 |
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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.11.1995 - 5 Sa 664/94 (https://dejure.org/1995,11638)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. November 1995 - 5 Sa 664/94 (https://dejure.org/1995,11638)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neustrelitz, 15.07.1994 - 5 Ca 1210/94
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.1995 - 5 Sa 664/94
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
Anhörungsverfahren - Kündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85
Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58
Kündigung - Bestandsschutz - Schadensersatzpflicht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95
Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit - Anwendbarkeit des …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16. November 1995 - 5 Sa 664/94 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08
Treuwidrigkeit einer Kündigung sieben Stunden vor Ablauf der Wartezeit nach § 1 …
Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und außerdem die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (st. Rspr. seit BAG 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 16.11.1995 - 5 Sa 664/94 - auf juris.de veröffentlicht). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2013 - 5 Sa 11/13
Kündigung im Kleinbetrieb - Kündigungsschutz außerhalb des …
Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und außerdem die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (vgl. BAG 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128 ; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 16.11.1995 - 5 Sa 664/94).